AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Inhaltsverzeichnis


§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch Endverbraucher


  1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich
  2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
  3. Lieferung, Waren
  4. Eigentumsvorbehalt
  5. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
  6. Schäden und Mängel
  7. Garantiebedingungen
  8. Haftung
  9. Widerrufsbelehrung
  10. Folgen des Widerrufs
  11. Muster: Widerrufsformular
  12. Erweitertes freiwilliges Rückgaberecht
  13. Hinweise zur Datenverarbeitung
  14. Schlussbestimmungen

§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden


  1. Kaufvertrag
  2. Lieferung
  3. Versand
  4. Gewährleistung und Haftung
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Vorbehalte zur Nutzung des I LOCK IT Online Shop
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Warenrücknahme
  9. Datenspeicherung
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

§ 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services


  1. Registrierung/Vertragsabschluss
  2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers
  3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung
  4. Datenspeicherung
  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

§ 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anspruch und die Voraussetzung für I LOCK IT 360°


  1. Informationen zum Vertrag
  2. Vertragslaufzeit von I LOCK IT 360°
  3. Zahlungsweise
  4. Garantiebedingungen für das Fahrradschloss I LOCK IT GPS

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch Endverbraucher


§ 1.1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich


(A) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.ilockit.bike

(B) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

haveltec GmbH
Friedrich-Franz-Straße 19
D-14770 Brandenburg an der Havel
Registernummer HRB 28212
Registergericht Amtsgericht Potsdam

zustande. (Im Folgenden als “haveltec” bezeichnet.)

(C) Für Bestellungen von Waren und die daraus entstehende Geschäftsbeziehung zwischen haveltec und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn haveltec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(D) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher, englischer oder niederländischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über den deutschsprachigen, englischsprachigen oder niederländischsprachigen Teil des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über den deutschsprachigen Teil des Onlineshops (Button Deutsch), ist ausschließlich die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über den englischsprachigen Teil des Onlineshops (Button Englisch), ist ausschließlich die englische Version maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über den niederländischsprachigen Teil des Onlineshops (Button Niederländisch), ist ausschließlich die niederländische Version maßgeblich.


§ 1.2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes


(A) Für eine Bestellung des I LOCK IT Fahrradschlosses wählt der Kunde aus dem Sortiment von haveltec das I LOCK IT Fahrradschloss bzw. Zubehör aus. Über den Button „Kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(B) haveltec schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung bzw. zu den nunmehr bestellten Waren mitgeteilt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn haveltec das bestellte Produkt an den Kunden versendet hat.

(C) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Eingaben erneut auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung bearbeiten“-Buttons zu korrigieren. Der Vertragsinhalt wird durch haveltec für die Dauer der gesetzlichen Fristen gespeichert.


§ 1.3. Lieferung, Waren


haveltec verpflichtet sich, das bestellte Fahrradschloss bzw. Zubehör innerhalb der jeweils angegebenen Lieferzeit zu versenden. Sollten sich Verzögerungen bei der Lieferung ergeben, wird der Kunde darüber rechtzeitig informiert.


§ 1.4. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von haveltec.


§ 1.5. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit


(A)  Gültigkeit der Preise: Die auf www.ilockit.bike genannten Preise sind Euro-Preise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

(B) Die im Bestellformular angegebenen Versandkosten für die Hinsendung trägt der Käufer. Dies gilt nicht, wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt hat. In diesem Fall sind dem Käufer die ihm für die Hinsendung entstandenen Kosten zu erstatten.

(C) Zahlungen können über die im Checkout jeweils angegebenen Zahlungsmöglichkeiten getätigt werden.

(D) Sollte eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug aus von ihm zu vertretenen Gründen scheitern, so hat er haveltec die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.


§ 1.6. Schäden und Mängel


Für die Sachmängelgewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von haveltec gelieferte Sachen 12 Monate.


§ 1.7. Garantiebedingungen


Die nachstehenden Bedingungen, welche die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Jedes I LOCK IT Produkt unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der haveltec Qualitätssicherung. Die haveltec gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine Herstellergarantie.
Für alle Geräte, die zum Sortiment der haveltec gehören, gilt: Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Kaufdatum für  private Verbraucher.

Voraussetzungen für die Garantie ist, dass das Gerät direkt über die haveltec oder über den autorisierten Fachhandel in einem EU-Land bezogen wurde.

Innerhalb dieser Zeit übernimmt die haveltec im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.


(A) Voraussetzungen der Garantie

Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 12 Monaten ab Datum der Rechnungsstellung an den Erstkunden gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.

Auf Anfrage des Kundendiensttechnikers ist der Garantienachweis (Kaufrechnung) vorzulegen.


(B) Inhalt und Umfang der Garantie

I. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich entweder durch Reparatur oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von haveltec getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von haveltec über.

II. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegenüber haveltec.

III. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.


(C) Einschränkungen der Garantie

Die Garantie tritt nicht in Kraft oder gilt nicht, wenn:

  • geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit vorhanden sind, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
  • Der Kaufbeleg in irgendeiner Weise verändert oder unlesbar gemacht wurde.
  • Die Modell- oder Seriennummer auf dem Produkt verändert, entfernt oder unlesbar gemacht wurde.
  • Reparaturen, Modifikationen und/oder Veränderungen am Produkt durch nicht autorisierte Unternehmen oder Personen vorgenommen wurden.
  • Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
  • Der Defekt das Ergebnis einer übermäßigen Verwendung außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist.
  • Der Defekt durch Missbrauch des Produkts oder durch bestimmte Umgebungsbedingungen, die nicht der empfohlenen Benutzung des Produkts entsprechen, verursacht wurde.
  • Der Defekt durch den Anschluss von Peripheriegeräten, zusätzlichen Geräten oder Zubehörteilen, deren Verwendung nicht in der Bedienungsanleitung empfohlen wird, verursacht wurde.
  • Das Gerät beschädigt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschädigungen durch Tiere, Blitzschlag, anormale Spannung, Feuer, Umweltkatastrophen, Transport oder Wasser (außer in der Bedienungsanleitung ist ausdrücklich angegeben, dass das Produkt im Außenbereich einsetzbar ist).
  • Normale Abnutzungserscheinungen oder Ersatzteile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit als Verschleißteile eingestuft werden können (z.B. Flex Adapter).
  • Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung und falscher Stromart oder Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz, Schlag oder Diebstahlversuche.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, da es ursprünglich nicht für das Land, in dem Sie das Produkt verwenden, entwickelt, hergestellt, zugelassen wurde. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn das Produkt importiert wurde.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, da Probleme mit dem Zugriff auf oder der Verbindung mit den Dienstanbietern wie zum Beispiel Störungen des Anschlussnetzwerkes (z. B. TV-Kabel, Satellit oder Internet, GPS Systeme, Mobilfunknetze), Fehler bei der Verbindung des Abonnenten oder Korrespondenten, lokale Netzwerkfehler (Kabelverbindungen, Dateiserver, Verbindung des Benutzers) und Fehler des Übertragungsnetzwerkes (Interferenzen, Verschlüsselungen, Defekte oder schlechte Netzwerkqualität) vorliegen.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil das damit verbundene Smartphone nicht den für die Verwendung vorgegebenen Spezifikationen entspricht, nicht korrekt konfiguriert wurde oder ein anderweitiger Fehler am Smartphone vorliegt.

(D) Inanspruchnahme der Garantieleistung

Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.

Es ist jeweils die Rechnung oder der Kaufbeleg mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen.

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.


(E) Ersatzlieferung

Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird, fehlschlägt oder nicht rentabel ist, kann innerhalb der oben genannten Garantiezeit haveltec das Produkt kostenfrei durch einen gleichwertiger Ersatz in Form eines neuen oder generalüberholten Produkt mit gleicher Funktionalität ersetzen.


(F) Sonstige Bestimmungen

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.


§ 1.8. Haftung


(A) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haveltecs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(B) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet haveltec nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(C) Die Einschränkungen der Abschnittes A und B gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haveltecs, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(D) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 1.9. Widerrufsbelehrung


Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR), steht dem Kunden das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das haveltec hiermit informiert:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg, E-Mail: support@ilockit.bike

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster des Widerrufsformulars verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


§ 1.10. Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, wenn Sie für eine innerhalb Deutschlands veranlasste Rücksendung das von uns zur Verfügung gestellte Retouren Etikett verwenden. Anderenfalls sind die Rücksendekosten von Ihnen zu tragen.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


§ 1.11. Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg  E-Mail: support@ilockit.bike

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

§ 1.12. Erweitertes freiwilliges Rückgaberecht

Für Bestellungen, welche im Zeitraum vom 19.11.2023 - 20.12.2023 getätigt wurden, gilt ein freiwilliges verlängertes Rückgaberecht bis zum 06.01.2024.

Voraussetzung hierfür ist die Unversehrtheit des erworbenen Produktes sowie der Verpackung. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche freiwillige Leistung, das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hierdurch unberührt.


§ 1.13. Hinweise zur Datenverarbeitung


(A) haveltec erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei werden insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes von haveltec beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird haveltec Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(B) Ohne die Einwilligung des Kunden wird haveltec Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(C) Die eingegebenen Daten bezüglich der Abwicklung über fremde Zahlungsdienstleister werden nicht von haveltec gespeichert, jedoch ggf. beim jeweiligen Zahlungsanbieter. Es gelten hierfür die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Zahlungsdienstleisters.


§ 1.14. Schlussbestimmungen


(A) Soweit der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichen Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist und für sonstige Kunden findet auf Verträge zwischen haveltec und dem Kunden das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz in einem Staat, der weder der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung.

(B) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der haveltec GmbH der Sitz von haveltec.

(C) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: 17.11.2023


§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden


Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Der Verkauf erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich über den I LOCK IT Onlineshop und es ist dem Käufer untersagt, Produkte aus dem I LOCK IT Onlineshop unter eigenem oder drittem Namen in einem eigenen oder dritten Onlineshop oder Online Marketplace (z.B.: Amazon) zum Verkauf anzubieten. Davon ausgenommen sind reine Online Werbepräsentationen zur Verkaufsförderung des stationären Verkaufsangebotes.


§ 2.1. Kaufvertrag


Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die haveltec GmbH ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Angebote der haveltec GmbH sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung durch die haveltec GmbH zustande. Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die haveltec GmbH.


§ 2.2. Lieferung


Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang auf eines der von haveltec GmbH angegebenen Konten bzw. beauftragen Zahlungsdienstleistern (Bankkonto, PayPal Konto, etc.). Konnte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung kein Zahlungseingang verbucht wird die Bestellung automatisch storniert.

Die haveltec GmbH wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, durchbehördliche Anordnungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen oder durch irgendwelche andere Umstände unangemessen erschwert oder unmöglich wird. Werden der haveltec GmbH während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, dann wird sie ebenfalls von der Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die haveltec GmbH zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Vorauszahlungen oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit geleistet wird. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet.

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen  geklärt sind. Die vereinbarte Lieferfrist gilt erst dann als Fixgeschäft im Sinne des BGB, wenn eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit gilt nicht bei Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die die haveltec GmbH nicht zu vertreten hat. Solche Umstände sind z.B. höhere Gewalt, Streiks, betriebliche Störungen usw.. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn er der haveltec GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen, gerechnet von der Absendung der schriftlichen Nachfristsetzung. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung sofort abzunehmen. Ist die Lieferung ab oder um einen bestimmten Zeitpunktvereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die Waren innerhalb von 4 Wochen nach diesen genannten Termin abzunehmen.

Bei Abrufaufträgen müssen die bestellten Artikel innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom Abruftermin – abgenommen werden.


§ 2.3. Versand


Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Versand mit eigenen Fahrzeugen der haveltec GmbH durchgeführt wird.

Für Aufträge mit einem Warenwert bis 300,00 € behalten wir uns die Berechnung eines “Mindermengenzuschlages” in der Höhe von 4,90 Euro vor. Für jede Sendung erheben wir eine Versandkostenpauschale, welche unter anderem abhängig ist von Gewicht, Größe und Zustellort. Die Höhe der jeweils fälligen Versandkostenpauschale ist Ihrer Warenkorb Zusammenfassung in dem I LOCK IT Onlineshop zu entnehmen Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die haveltec GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.


§ 2.4. Gewährleistung und Haftung


Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die haveltec GmbH bedarf der Schriftform. Im Übrigen müssen der haveltec GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die haveltec GmbH bereitzuhalten.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der haveltec GmbH aus. Des Weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und der haveltec GmbH von etwaigen Sachschäden oder Verlusten sofort durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Bei begründeter Mängelrüge ist die haveltec GmbH zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbeschränkungen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an die haveltec GmbH zurückzusenden. Eine Übernahme der Kosten für Porto und Verpackung durch die haveltec GmbH erfolgt ausschließlich nach Bestätigung durch die haveltec GmbH. Unfrei an die haveltec GmbH übermittelte Sendungen werden nicht angenommen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch die haveltec GmbH ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung der haveltec GmbH nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.

Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucherberechtigt war und nur im gesetzlichen Umfange, nicht dagegen für nicht mit der haveltec GmbH abgestimmte Kulanzregelungen und setzt die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen die haveltec GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Zu diesen Bedingungen gelten ergänzend die im Vorspann dieser Bedingungen genannten Hinweise.


§ 2.5. Preise und Zahlungsbedingungen


Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweilig gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Werk. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der haveltec GmbH. Kaufpersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die haveltec GmbH oder auch auf ein von dieser angegebenes Bankkonto erfolgen. Rechnungen der haveltec GmbH sind sofort und ohne Abzug zahlbar, spätestens aber 14 Tage nach dem Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt daher die haveltec GmbH fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer in Verzug, so ist die haveltec GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug kommt bzw. wenn der haveltec GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die haveltec GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Falle ist die haveltec GmbH außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Erhält die haveltec GmbH nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredites nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder in dieser Hinsicht Zweifel zulassen, so ist die haveltec GmbH ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen berechtigt Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen zum Beispiel im Falle der Nichtzahlung fälliger Rechnungen trotz Mahnung, im Falle der erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, im Falle der Geschäftsauflösung oder Geschäftsübertragung, im Falle der Verpfändung oder Sicherungsübertragung von Waren-beständen und Außenständen an andere Gläubiger und im Falle von Zwangsvollstreckungen.


§ 2.6. Vorbehalte zur Nutzung des I LOCK IT Onlineshops


Die im I LOCK IT Onlineshop erteilten Aufträge, welche vom Kunden selbst oder auch durch die Nutzer des Kundenkontos aufgegeben werden, sind rechtsgültige Kaufverträge. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und damit entstandenen Kosten. Eine Annahmeverweigerung bzw. Rücklieferung der Aufträge kann zum Löschen der Benutzerdaten und damit zum Ausschluss vom I LOCK IT Online Shop führen. Die dabei entstandenen Kosten, Bearbeitungs-, Frachtkosten und Kosten für Rücklieferung übernimmt der Kunde. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer/Kunde keinerlei Daten-, Marken- oder Bildrechte durch seine Nutzung zu verletzen. Dies gilt insbesondere für das Kopieren oder Herunterladen von Daten oder Bildern. Die Es wird keine Garantie für die Verfügbarkeit des I LOCK IT Onlineshop gegeben.


§ 2.7. Eigentumsvorbehalt


Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo) Forderungen, die der haveltec GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, werden der haveltec GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach Wahl des Käufers freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten – also auch erst künftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der haveltec GmbH getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, dem Käufer bezeichnete Warenliefe-rungen bezahlt worden ist.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum ggf. als Sicherung für die Saldoforderung der haveltec GmbH. Be- und Verarbeitung erfolgen für die haveltec GmbH unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne sich zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung der haveltec GmbH in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, der haveltec GmbH nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungswert der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an die haveltec GmbH abgetreten.

Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Arbeitnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der haveltec GmbH in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen der haveltec GmbH nichtgehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach Faktura der haveltec GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern oder einzubauen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die haveltec GmbH ermächtigt der Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung besteht im Falle eines Forderungsverkaufes, insbesondere wenn diese zur Sicherung weiteren Kredits dient, nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung. Auf Aufforderung der haveltec GmbH hin wird der Käufer die Abtretung jedoch offen legen und der haveltec GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten der haveltec GmbH ausreichend gegen Feuer- und Wasser-schäden zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an die haveltec GmbH abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Käufer auf das Eigentum der haveltec GmbH oder die Abtretung der Forderung hinweisen und die haveltec GmbH unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotesten sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Ein-bau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen der haveltec GmbH hat der Käufer seine Abnehmer unverzüglich zu benennen und auf den Eigentumsvorbehalt der haveltec GmbH bzw. die Forderungsabtretung hinzuweisen. Die haveltec GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die haveltec GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.


§ 2.8. Warenrücknahme


Eine Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die haveltec GmbH gezwungen ist, aus den vom Käufer zu vertretenden Gründen die Ware zurückzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle der haveltec GmbH entstehenden Kosten, Spesen usw. zu ersetzen und außerdem der haveltec GmbH eine angemessene Entschädigung für die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung sowie den der haveltec GmbH durch die Rücknahme entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die haveltec GmbH in Höhe der hierdurch entstehenden Forderung gegen bereits gezahlte Kaufpreisraten insoweit aufrechnet.

Vereinzelt kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Rücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die retournierte Ware vollständig, unbeschädigt und original verpackt ist. Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung trägt der Käufer. Für die Bearbeitung von Retouren behalten wir uns eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vor.


§ 2.9. Datenspeicherung


Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.


§ 2.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit


Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.


Stand: 27.01.2020


§ 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services


Für die Nutzung des Online Trackings Service gelten die nachfolgenden Bedingungen. Mit Registrierung gemäß §3.1. akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.


§ 3.1. Registrierung/Vertragsabschluss

Für die Inanspruchnahme des Online Trackings ist sowohl der Besitz eines I LOCK IT GPS Fahrradschloss oder Trackers, als auch die Registrierung des Nutzers über die I LOCK IT App notwendig. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über Name und E-Mail-Adresse zu machen. Haveltec behält sich vor, in Einzelfällen die Richtigkeit zu überprüfen. Pseudonyme sind nicht zulässig. Haveltec behält sich vor, im Falle des begründeten Verdachts von Missbrauch oder zweckfremder Verwendung (im Besonderen aufzeichnen von Bewegungsdaten von dritten Personen) den Zugang des Kunden zum Online Tracking vorläufig aber auch endgültig zu sperren.

Mit erfolgreicher Einrichtung eine GPS fähigen I LOCK IT Geräts und dem Aktivieren des Nutzerkontos startet automatisch der mit dem Gerät verknüpfte Abozeitraum. Beim Fahrradschloss I LOCK IT GPS ist die Nutzung des Online Tracking Service in den ersten 2 Jahren kostenfrei. Nach Ablauf der zwei Jahre kann der Nutzer I LOCK IT GPS weiterhin benutzen, hat aber keinen Zugriff mehr auf den Online Tracking Service. Das Abonnement kann durch den Nutzer zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Angeboten über die I LOCK IT Webseite kostenpflichtig verlängert werden.

Nutzer welche ihr I LOCK IT GPS Fahrradschloss über die Crowdfundingplattform Kickstarter bezogen haben und Käufer welche das Schloss in der Variante "lebenslanges Tracking" erworben haben können den Online Tracking Service dauerhaft kostenfrei nutzen. Eine Übertragung der dauerhaften kostenfreien Nutzung auf ein anderes erworbenes Schloss ist ausgeschlossen.

Der Leistungsumfang, der Preis und die Vertragsdauer sowie allfällige Verlängerungsoptionen des Abos ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://www.ilockit.bike beim jeweiligen Produkt veröffentlichten Leistungsumfang.


§ 3.2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers

Um die Leistungen von haveltec im vollen Umfang nutzen zu können, muss stets eine aktualisierte I LOCK IT-App verwendet werden. Bei Verwendung nicht aktueller Apps bzw. veralteter Endgeräte kann es sein, dass der Nutzer die Leistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang nutzen kann. Haveltec wird sicherstellen, dass sämtliche Services der I LOCK IT-App mit den aktuellsten zwei Hauptversionsupdates für Android und iOS genutzt werden können.

Der Nutzer hat die Zugangsdaten (die Kombination aus Email-Adresse und Passwort) streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er darf niemanden, auch nicht Mitarbeitern von haveltec, diese Zugangsdaten zur Kenntnis bringen. Wenn der Nutzer Grund zur Annahme hat, dass die Zugangsdaten Dritten in irgendeiner Weise bekannt geworden sind, trifft ihn die Obliegenheit sein Passwort umgehend zu ändern.

Der Nutzer verpflichtet sich, die von haveltec erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß zu nutzen und bei deren Nutzung Handlungen zu unterlassen, die haveltec, anderen haveltec Nutzern oder Dritten schaden oder diese gefährden und/oder die die Verfügbarkeit der Leistungen für andere Nutzer einschränken könnten. Unter bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen und Ähnliches, die haveltec zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach, auf seiner Homepage, in Bedienungsanleitungen und/oder sonstigen dem Nutzer zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführt. Das I LOCK IT GPS Fahrradschloss wurde speziell für die Nachverfolgung im Diebstahlfall entwickelt und sollte daher nur für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern und Regionen gibt es Gesetze über die digitale Positionsbestimmung und Ortung von Personen und/oder Gegenständen. Alleinig der Kunde bzw. Benutzer des haveltec GPS Ortungsgeräts, nicht aber haveltec, ist verantwortlich derartige Gesetze oder Vorschriften einzuhalten.

Der Nutzer hat die Möglichkeit in Echtzeit (leichte Zeitverzögerung möglich) die Standortdaten seinen I LOCK IT GPS Fahrradschlosses oder anderen I LOCK IT GPS fähiger Geräte mit der I LOCK IT APP abzurufen, um auf diesem Weg den Standort seines Fahrrades oder anderen Gegenstandes in Echtzeit zu ermitteln und zu verfolgen. Diese Funktion steht beim I LOCK IT GPS Fahrradschloss nur im Diebstahlfall zu Verfügung. Dieser wird durch ein Auslösen des Alarms signalisiert. Dadurch wird der Energieverbrauch des GPS Trackers geschont.

Soweit der Nutzer im Wege von Manipulationen der Software, eigener Software oder automatisiertem Zugriff auf die Software von haveltec in die Abläufe der Services eingreift, ist haveltec zur sofortigen Beendigung der Services und zur fristlosen und/oder vorzeitigen Beendigung des Abos mit dem Nutzer berechtigt. Ein Rückforderungsanspruch für bereits bezahltes Serviceentgelt besteht in diesem Falle nicht. Gleiches gilt, wenn der Nutzer mit anderen Mitteln als jenen, die dem Nutzer im Rahmen des jeweiligen Abos zur Verfügung gestellt werden, auf die Ortungsfunktionen des Trackers oder Daten von haveltec zugreift.


§ 3.3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung

haveltec leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technische Probleme im Bereich der mobilen Datenübertragung, mangelnde Netzabdeckung, Verbindungsprobleme, Probleme mit Verfügbarkeiten eines oder mehrerer Mobilfunkprovider) die nicht im direkten Einflussbereich von haveltec liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Nutzer erklärt, für unverschuldete Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Obwohl haveltec höchste Anstrengungen unternimmt, dem Nutzer eine sichere Datenverbindung zur Verfügung zu stellen, übernimmt haveltec keine Gewähr, dass der Datentransport über fremde Systeme, insbesondere das Internet bzw. Telekommunikationsnetze, nicht von Dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird.

Die Nutzung des Angebots von haveltec durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers und freiwillig. Dies gilt uneingeschränkt für die Nutzung der dabei zum Einsatz kommenden Hardware, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das jeweilige Smartphone und jegliche Verwertung durch den Nutzer der durch haveltec erstellten oder von haveltec bereitgestellten Daten. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass solche Daten fehlerhaft sein können und haveltec übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit solcher Daten.


§ 3.4. Datenspeicherung

Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.


§ 3.5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.


Stand: 05.05.2023


§ 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anspruch und die Voraussetzung für I LOCK IT 360°


§ 4.1. Informationen zum Vertrag

Das Angebot I LOCK IT 360° umfasst das Fahrradschloss I LOCK IT GPS, den GPS Tracking Service für 2 Jahre, eine Garantieverlängerung auf insgesamt 2 Jahre und eine Fahrradversicherung für 2 Jahre.

Die Fahrradversicherung wird durch den Kooperationspartner MOINsure GmbH (Marke hepster) angeboten und ausgeführt. Beim Kauf von I LOCK IT 360° schließt der Käufer den Kaufvertrag mit der haveltec GmbH für das o.g. Angebot und einen Versicherungsvertrag mit der MOINsure GmbH zur Fahrradversicherung ab. Die haveltec GmbH übernimmt im Auftrag des Käufers die Übermittlung der notwendigen Vertragsdaten an die MOINsure GmbH und die automatisierte Abwicklung der Zahlung für den Versicherungsvertrag während der gesamten Laufzeit.

Dafür gelten sowohl die nachfolgenden Bedingungen als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Datenschutzhinweise seitens hepster. 


§ 4.2. Vertragslaufzeit von I LOCK IT 360°

Der Zeitraum der I LOCK IT 360° Versicherung beträgt 2 Jahre nach Kaufdatum. Der Versicherungsschutz beginnt ab der Zahlung des ersten Beitrages. 

Sollte der Versicherungsschutz vom Käufer außerordentlich vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt werden, sind Teile der Versicherungsleistungen nicht mehr verfügbar.  Weiterhin besteht die Zahlungsverpflichtung für den Kunden des monatlich fälligen I LOCK IT 360° Beitrags. 

Nach Ablauf der 2 Jahre wird der I LOCK IT 360° Service automatisch um weitere 12 Monate verlängert. Sollte diese Verlängerung vom Käufer nicht gewünscht sein, ist die Kündigung bis einen Monat vor Vertragsablauf möglich.

Sollte der Käufer sich gegen eine Verlängerung entscheiden, so verbleibt das Schloss I LOCK IT GPS im Besitz des Käufers. Der Online Tracking Service ist nicht mehr nutzbar, es sei denn der Käufer bucht den Online Tracking Service separat.

§ 4.3. Zahlungsweise

Der Preis für I LOCK IT 360° ergibt sich aus dem Festpreis von 99,- € und einem monatlichem Beitrag, der aus dem Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes des Käufers errechnet wird. Der Festpreis und der Erstbeitrag der monatlichen Zahlung ist sofort nach Abschluss des Kaufvertrages von I LOCK IT 360° fällig. Die Zahlung der monatlichen Folgebeiträge des 2-jährigen Abonnements von I LOCK IT 360° erfolgt per Zahlungseinzug via PayPal.

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, wird haveltec dem Kunden auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Wird der Beitrag nicht zur gesetzten Frist vom Kunden bezahlt, so sieht sich haveltec nicht in der Pflicht, die Leistungen von I LOCK IT 360° zu erfüllen.


§ 4.4. Garantiebedingungen für das Fahrradschloss I LOCK IT 360°

Es gelten die Garantiebestimmungen für I LOCK IT laut § 1.7. Die Garantiezeit verlängert sich des Weiteren für I LOCK IT 360° auf 24 Monate nach Kaufdatum.


§ 4.5. Hinweis zum Datenschutz

Die haveltec Gmbh verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutzerklärung. Des weiteren übermittelt die haveltec GmbH personenbezogene Daten an den Versicherungspartner MOINsure GmbH, wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Versicherungssumme um den Versicherungsvertrag im Auftrag des Käufers für den Käufer abschließen zu können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die MOINsure GmbH erfolgt dabei auf Basis der Datenschutzerklärung der MOINsure GmbH.